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Urteil gegen "Abtreibungsärztin" bestätigt

Archivmeldung vom 12.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Das Landgericht Gießen hat das Urteil gegen die als "Abtreibungsärztin" bundesweit bekannt gewordene Kristina Hänel bestätigt.

Die Frau war bereits 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichte. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich um unerlaubte Werbung für Abtreibungen.

Hänel hatte schon vor dem Urteil am Freitag angekündigt, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Der entsprechende Paragraf 219a ist aus ihrer Sicht verfassungswidrig. Unterstützung bekam sie dafür sogar von der Justizministerin persönlich. Katarina Barley (SPD) hatte zuletzt auf eine Neuregelung des Paragraphen gedrängt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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