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Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Kölner Geiselnahme

Archivmeldung vom 17.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag die Ermittlungen gegen einen 55-jährigen Syrer wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme vom Montag am Kölner Hauptbahnhof übernommen. Dem Beschuldigten werde versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, teilte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mit.

Am Montagmittag hatte der Beschuldigte im Kölner Hauptbahnhof in einem Schnellrestaurant eine brennbare Flüssigkeit ausgeschüttet und diese in Brand gesetzt. Eine 14-Jährige rutschte bei ihrer Flucht vor den Flammen darauf aus und erlitt erhebliche Verletzungen. Der Beschuldigte floh anschließend in eine Apotheke und nahm dort eine Geisel. Er stellte telefonisch verschiedene Forderungen. Unter anderem verlangte er, nach Syrien zum "Islamischen Staat" (IS) ausreisen zu können, so die Karlsruher Behörde. Die Apotheke wurde durch ein Spezialeinsatzkommando gestürmt.

Dabei wurde die Geisel durch den Beschuldigten verletzt. Nac h dem bisherigen Erkenntnisstand lägen "zureichende Anhaltspunkte" für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vor, so die Bundesanwaltschaft. Sie ergeben sich demnach unter anderem aus Zeugenangaben. Im Anschluss soll der Beschuldigte die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Zudem soll er geäußert haben, dass er Mitglied des IS sei und zu diesem nach Syrien ausreisen wolle, so die Bundesanwaltschaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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