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Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert Verhaftung von Nadja Benaissa

Archivmeldung vom 14.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) kritisiert die Verhaftung von Nadja Benaissa, Sängerin der No-Angels, wegen angeblich bewussten Infizierens von Sexualpartnern mit dem HI-Virus.

Dazu erklärt Marianne Rademacher, Frauenreferentin der Deutschen AIDS-Hilfe: "Nadja Benaissa sollte so schnell wie möglich freigelassen werden. Ihre Verhaftung ist nach Einschätzung der uns bisher vorliegenden Informationen eine unverhältnismäßige Aktion der hessischen Justiz. Wir fordern die Medien auf, sachlich über den Fall zu berichten und Frau Banaissa nicht vorzuverurteilen. Die Verantwortung für den angeblich ungeschützten Sexualverkehr wird allein Frau Benaissa zugeschoben, ohne nach der Mitverantwortung ihrer Sexualpartner zu fragen. Die deutsche Politik der HIV- und Aidsbekämpfung wird aber gerade deshalb als beispielhaft betrachtet, weil sie von der Verantwortung jedes einzelnen, von der Solidarität und der Bekämpfung jeder Art von Stigmatisierung ausgeht. Die hessische Justiz will offenbar ein Exempel statuieren. Die Justiz ist und darf aber keine Akteurin der HIV-Prävention in Deutschland sein."

Anwälte von Nadja Benaissa zur heutigen Erklärung der Staatsanwaltschaft Darmstadt

Die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft steht nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften des Landespressegesetzes. Durch eine Indiskretion ist der Umstand der Festnahme unserer Mandantin an die Medien gelangt.

Zudem hätte die Abwägung der sich gegenüber stehenden Interessen dazu führen müssen, dass eine behördliche Erklärung über den Tatvorwurf hier unterbleibt. Gegenwärtig geht es ausschließlich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, so dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht nur durch den Staat, sondern auch durch die Medien, zu beachten ist.

Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass eine Berichterstattung rechtswidrig ist, wenn und so lange hier keine Anklage erhoben wurde. Das gilt umso mehr, als die Sachverhalte, die jetzt zum Gegenstand des Vorwurfes gemacht wurden, mehrere Jahre zurück liegen und die Intimsphäre der Mandantin betreffen. Für ein aktuelles strafrechtliches Verhalten unserer Mandantin gibt es keine irgendwie gearteten Anhaltspunkte.

Bis zum heutigen Tage ist in keiner Weise darüber hinaus bewiesen, dass unsere Mandantin verantwortlich ist für eine HIV-Infektion einer anderen Person.

Vor diesem Hintergrund bitten wir auch namens und in Vollmacht der Mandantin, diese Umstände hinreichend zu berücksichtigen. Wir gehen darüber hinaus davon aus, dass die hier in Rede stehende Untersuchungshaft unverzüglich aufgehoben wird, da keine Haftgründe gegeben sind. Weiterhin sind wir der Auffassung, dass auch hier der Haftbefehl aus den dargelegten Gründen ein Übermaß darstellt.

Quelle: Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) / Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz

 

 

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