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Halle-Attentäter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Archivmeldung vom 21.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Im Prozess um den Terroranschlag von Halle (Saale) ist der Angeklagte Stephan B. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg hervor, welches am Montag in Magdeburg gesprochen wurde. Demnach wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Zudem wurde die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist also sehr unwahrscheinlich. Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Bundesanwaltschaft. Stephan B. war unter anderem wegen zweier Morde sowie mehrerer versuchter Morde angeklagt. Der Prozess war am 21. Juli 2020 gestartet - insgesamt gab es 26 Verhandlungstage.

Bei dem Anschlag am 9. Oktober 2019 hatte der Täter zunächst versucht, gewaltsam in die Synagoge in Halle (Saale) einzudringen, um die Personen zu töten, die sich dort an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, versammelt hatten. Als ihm das nicht gelang, erschoss er vor dem Gebäude eine Passantin sowie kurz darauf in einem Döner-Imbiss einen jungen Mann. Auf seiner Flucht verletzte er zwei weitere Personen durch Schüsse. Kurz darauf wurde er festgenommen. Er hatte seine Tat als Livestream mit einer Helmkamera übertragen. Es wird erwartet, dass die Verteidigung Revision gegen das Urteil einlegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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