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Abgeschlossene Haustür - Einbruchschutz oder Brandfalle?

Archivmeldung vom 29.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Haustür nach 22 Uhr zugesperrt - um die Bewohner vor Einbrechern zu schützen. Doch wenn es brennt, kann das Treppenhaus damit zur Falle werden. "Die Haustür ist der erste Weg nach draußen. Wenn sie abgeschlossen ist, verstreicht bei der Rettung wertvolle Zeit", sagt Brandoberinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, Vorsorge für den Brandfall zu treffen und den Fluchtweg freizuhalten.

In Unternehmen und öffentlichen Gebäuden ist die Rechtslage eindeutig: Wer im Notfall nach draußen rennt, muss die Fluchttür mit einem einzigen Griff öffnen können. "Meistens sind hier sogenannte Panikschlösser eingebaut", so R+V-Experte Brüning. "Die sind zwar von außen abgeschlossen, lassen sich aber von innen wie eine normale Tür aufstoßen."

In privaten Wohnhäusern gibt es dahingehend keine eindeutige Regelung. Die Landesbauordnungen weisen nur auf die Anzahl und die Ausgestaltung der erforderlichen Fluchtwege hin. Das bedeutet: Vermieter können in der Hausordnung festlegen, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Brandschutzexperten halten dies jedoch nicht für sinnvoll. "Dann sollte es einen weiteren Ausgang geben, beispielsweise eine offene Tür in den Garten", empfiehlt Torge Brüning. Ebenfalls möglich: ein gut sichtbarer und beleuchteter Notfallkasten mit einem Haustürschlüssel in der Nähe der Tür.

Quelle: R+V-Infocenter (ots)

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