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Deutsche Umwelthilfe begrüßt erneute Überprüfung der Renditen für Stromnetzbetreiber

Archivmeldung vom 25.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Bundesnetzagentur hat heute verkündet, gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.3.2018 zu den Höhen von Eigenkapitalzinssätzen Rechtsbeschwerde einzulegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diese Absicht ausdrücklich. Die Berechnung der Eigenkapitalrendite der Energienetzbetreiber wird nun durch den Bundesgerichtshof überprüft.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: "Mit der Entscheidung, Rechtsbeschwerde gegen den Entschluss des OLG Düsseldorf einzureichen, setzt die Bundesnetzagentur ein deutliches Zeichen für den Verbraucherschutz. Seit langem ist es Stromkunden nicht vermittelbar, dass sie mit den Entgelten für das Stromnetz den Netzbetreibern eine etwa neunprozentige Rendite finanzieren. Geld, das in Leitungen investiert wird, verzinst sich heute im Verhältnis zum allgemeinen Kapitalmarkt sogar noch besser als vor zehn Jahren. Am unternehmerischen Risiko hat sich jedoch nichts geändert."

Hintergrund:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22.3.2018 über eine Klage von 1100 Netzbetreibern gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Senkung der Eigenkapitalzinssätze entschieden. Die Bundesnetzagentur hatte die Eigenkapitalrendite der Energienetzbetreiber turnusmäßig geprüft und für die Periode von 2019-2023 eine Senkung von 9,05 auf 6,91 Prozent vorgeschlagen. Ein Grund für die Senkung sind die derzeit sehr geringen Renditen am Kapitalmarkt, die zum Vergleich herangezogen werden. Das Gericht hielt diesen Satz für unzureichend, da er das Risiko der Netzbetreiber zu gering bewerte. Es hat die Bundesnetzagentur zu einer Neuberechnung verpflichtet.

Die Höhe der Eigenkapitalrendite von Strom- und Gasnetzbetreibern wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur festgelegt und überwacht. Energienetze sind Monopole, ein Wettbewerb findet nicht statt.

Vor zehn Jahren betrug die Rendite am Kapitalmarkt etwa 4 Prozent. Die Netzbetreiber haben 9,05 Prozent bekommen. Die Differenz lag also bei 5,05 Prozent. Heute beträgt die Rendite am Kapitalmarkt 0,3 Prozent, die Netzbetreiber sollen nach Vorschlag der Bundesnetzagentur 6,91 Prozent bekommen. Die Differenz würde nun 6,61 Prozent betragen, das sind rund 1,6 Prozent mehr als vor 10 Jahren.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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