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Mehr Verurteilungen wegen Volksverhetzung in Berlin

Archivmeldung vom 30.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Die Zahl der Verurteilungen wegen Volksverhetzung ist in Berlin erneut gestiegen. 2016 wurden 68 Personen nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches verurteilt, wie erst jetzt bekannt wurde, während es ein Jahr zuvor noch 41 waren. 2014 gab es lediglich 12 Verurteilungen, schreibt der "Spiegel".

Die Täter wurden vor allem wegen Hass und Hetze gegen Abgeordnete verurteilt, da der Bundestag die ihm gemeldeten Fälle an die Berliner Staatsanwaltschaft weitergibt. Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen wurden bei Facebook und Twitter gepostet oder per E-Mail verschickt.

So schrieb jemand an einen Parlamentarier die Drohung: "Freude gibt es bald, wenn die Totschlägertruppe zu Euch kommt."

Der Verfasser wurde zu 120 Tagessätzen je 15 Euro verurteilt, also 1.800 Euro. Genauso viel musste ein Täter für den ausländerfeindlichen Tweet "das pack sollte man ausrotten" bezahlen. "Hass im Netz bleibt nicht ungestraft", sagt Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Das Internet sei kein straffreier Raum.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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