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Gebührenverweigerin in Haft: „Diesen Rundfunk nicht finanzieren“

Archivmeldung vom 04.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Sieglinde Baumert ist die erste Person in Deutschland, die im Gefängnis sitzt, weil sie seit 2013 ihren Rundfunkbeitrag nicht zahlt. Die Frau wurde verhaftet, als sie eine Vermögensaufstellung nicht unterschreiben wollte, wie Die Welt berichtet. Nach sechs Monaten müsse sie allerdings entlassen werden, auch ohne die geleistete Unterschrift.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Seit dem 4. Februar sitzt Baumert laut Der Welt in der JVA Chemnitz in Beugehaft. Die 46-Jährige aus dem thüringischen Geisa weigert sich seit 2013 beharrlich, die Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen. Alle Aufforderungen und Mahnungen habe die Frau ignoriert. „Ich wollte von der Justiz die Rechtmäßigkeit des Gebühreneinzuges erklärt bekommen. Ich ließ alles auf mich zukommen", so Baumert.

Gerichtsvollzieher und Pfändungen arbeiteten der Zeitung zufolge lange erfolglos mit ihr. Eines Tages erschien dann ein Gerichtsvollzieher an ihrer Arbeitsstelle. Als sie die Vermögensaufstellung auch da nicht unterzeichnen wollte, ging es in die Haftanstalt. „Mit meiner Unterschrift würde ich die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren bestätigen. Das will ich nicht. Ich kann nicht verantworten, dass ich diesen Rundfunk mitfinanziere", erklärt Baumert ihre Haltung. Ihr Arbeitgeber habe ihr kurz darauf gekündigt.

Ironischerweise fiel ihre Zelle für ARD und ZDF unter Gemeinschaftsunterkünfte und sei daher beitragsfrei. „Im Gefängnis könnte ich den ganzen Tag umsonst fernsehen", spottet Baumert jetzt.

Baumert wirke nicht bedrückt, die Inhaftierung sehe sie als Selbsterfahrung. Bei den Insassen stoße sie sogar auf Bewunderung. Manche sagten ihr beispielsweise:  „Wenn ich nur wegen einer Unterschrift hier wäre, dann wäre ich längst draußen. Aber Hut ab, dass du das machst.“

Nach Ablauf von sechs Monaten aber muss sie entlassen werden, auch ohne die geleistete Unterschrift, so Die Welt. Der nächste Haftantritt wäre dann erst nach zwei Jahren möglich."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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