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Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen Berliner Terrorverdächtigen

Archivmeldung vom 15.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen den Ende Oktober in Berlin-Schöneberg festgenommenen Terrorverdächtigen einen Haftbefehl erwirkt. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls war Anfang November zunächst abgelehnt worden. Die nachfolgenden Ermittlungen hätten den Tatverdacht jedoch weiter verdichtet, so die Bundesanwaltschaft weiter.

Der Ermittlungstrichter habe nun Untersuchungshaft angeordnet. Dem 24 Jahre alten tunesischen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, sich in Deutschland zur Durchführung eines derzeit nicht näher bekannten Auftrags für den "Islamischen Staat" (IS) aufgehalten zu haben.

Nach den bisherigen Erkenntnissen reiste der Mann, nachdem er sich zuvor als Mitglied dem IS angeschlossen hatte, im Oktober des Jahres 2015 nach Deutschland ein. In der Folgezeit habe er in Kontakt zu einem für Operationen der Vereinigung im Ausland zuständiges IS-Mitglied in Syrien gestanden und habe von diesem die Erlaubnis oder Unterstützung für die Durchführung seines Vorhabens erbeten.

Ob es sich dabei um die Durchführung eines Anschlags handelte, konnte durch die bisherigen Ermittlungen bislang nicht festgestellt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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