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Finanzhilfe für Terroropfer: Weißer Ring lehnt pauschale Entschädigungen ab

Archivmeldung vom 13.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Weißer Ring (vollständige Vereinsbezeichnung in Deutschland WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.)
Weißer Ring (vollständige Vereinsbezeichnung in Deutschland WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Gegensatz zum Opferbeauftragten Kurt Beck fordert der Weiße Ring für die Terroropfer des Berliner Weihnachtsmarkts keine pauschalen, sondern weiterhin individuell angepasste Entschädigungen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte die Bundesvorsitzende Roswitha Müller-Piepenkötter: "Mit Pauschalsätzen ist es nicht getan." Die Verbandsvorsitzende fügte hinzu: "Keinesfalls dürfen beispielsweise Renten- und Versorgungsansprüche zugunsten pauschaler Entschädigungssätze gekürzt werden." Dies wäre "eine Schlechterstellung der Opfer und Hinterbliebenen, die wir so nicht hinnehmen können."

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung Beck hatte zuvor seine Bilanz vorgelegt und höhere Entschädigungen für Hinterbliebene und Verletzte gefordert. Beck spricht von pauschalen Entschädigungssätzen. Es sei eine zentrale Forderung des Weißen Rings, dass allen Opfern und Hinterbliebenen "unabhängig davon, ob sie Deutsche sind und ob der Tatort in Deutschland liegt, uneingeschränkte Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen müssen", sagte die Verbandsvorsitzende.

Der Weiße Ring begrüßte die von Beck vorgeschlagenen Anlaufstellen für Betroffene eines Terroranschlags auf Bundes- und Landesebene. Diese seien "gut und sehr sinnvoll", sagte Müller-Piepenkötter. Solche Anlaufstellen müssten Opfern und Hinterbliebenen Informationen bereitstellen und Entschädigungsanträge nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Anträge für beispielsweise Renten- und Krankenversicherung entgegennehmen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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