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Gericht stellt Loveparade-Prozess ein

Archivmeldung vom 04.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Landgericht Duisburg hat den Strafprozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 am Montag eingestellt. Die drei verbliebenen Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft hatten einer Einstellung des Verfahrens bereits im Vorfeld zugestimmt. Eine Zustimmung der Nebenkläger war nicht erforderlich.

Die Behörden schätzten die Schuld der Angeklagten zuletzt nur noch als gering ein.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 waren in Duisburg im Zuge einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen, 541 weitere wurden teils schwer verletzt. Die Loveparade war 1989 erstmals als Technoevent gestartet und zog bereits Ende der 90er über eine Million Besucher an. Nach dem Unglück in Duisburg wurde die Veranstaltungsreihe unter diesem Namen eingestellt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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