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Verfassungsrichter weist Lammerts Kritik zurück

Archivmeldung vom 16.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Norbert Lammert, 2011 Bild: Deutscher Bundestag / Melde / de.wikipedia.org
Norbert Lammert, 2011 Bild: Deutscher Bundestag / Melde / de.wikipedia.org

Der Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, hat den Vorwurf von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zurückgewiesen, Karlsruhe überschreite seine Kompetenzen. "In der Sache teile ich die Einschätzung nicht", sagte Müller der "Welt am Sonntag". "Das Bundesverfassungsgericht nimmt seine ihm von der Verfassung übertragene Aufgabe wahr - nicht mehr und nicht weniger."

Lammert hatte einen Gestaltungsehrgeiz des Bundesverfassungsgerichts ausgemacht, der "über die Aufgabe der Interpretation des Grundgesetzes hinausgeht". Anlass seiner Kritik war auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. Müller entgegnete: "Aus meiner Sicht war unsere Entscheidung zum Ehegattensplitting verfassungsrechtlich zwingend. Sie ist vom Respekt vor dem Gesetzgeber geprägt."

Der Bundestag habe über mehrere Stufen eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe vorgenommen. "Damit verträgt es sich nicht, dass eine einzelne steuerliche Privilegierung, die sich ausschließlich auf die Partnerschaft und nicht auf das Vorhandensein von Kindern bezieht, aus dem Gleichbehandlungskontext herausgenommen wird", sagte er.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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