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Zeitung: Bahn muss 1900 Bahnhöfe nachrüsten

Archivmeldung vom 05.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rudolpho Duba / pixelio.de
Bild: Rudolpho Duba / pixelio.de

Die Bahn muss 1900 ihrer 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte mit elektronischen Hinweistafeln oder Lautsprecheranlagen nachrüsten, davon über 300 alleine im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Das geht nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe aus einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, das das Eisenbahnbundesamt als staatliche Aufsichtsbehörde gegen die Bahn AG erstritten hat. Die Kosten für die Nachrüstung dürften in die Millionen gehen.

Laut Gerichtsurteil ist die Bahn verpflichtet, auf allen Bahnhöfen und selbst auf Kleinststationen wartende Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen "aktiv" zu informieren. Es reiche nicht aus, wenn Plakate auf Nummern von Info-Telefonen hinweisen würden (Aktenzeichen 18 K 4907/11).

Nach Angaben eines Sprechers will das Staatsunternehmen der Gerichtsentscheidung im Wesentlichen folgen. Wegen der Nachrüstungspflicht bei Haltepunkten mit nur wenigen Zugbewegungen am Tag will es allerdings juristisch in die nächste Instanz gehen.

Die fehlende Ausstattung der Bahnhöfe und Haltepunkte mit Informationssystemen war dem Eisenbahnbundesamt bei der Überprüfung von zwei Stationen in Schleswig-Holstein aufgefallen. Bundesweite Prüfungen ergaben dann, dass dies tatsächlich auf einem Drittel aller Bahnhöfe der Fall ist. Zunächst hat sich die Bahn geweigert, einer entsprechenden Weisung des Bundesamtes nachzukommen, das dann geklagt hat.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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