Gericht droht Auswärtigem Amt mit Zwangsgeld wegen Afghanen-Visa
Dem Auswärtigen Amt droht ein Zwangsgeld, wenn es keine konkreten Schritte unternimmt, um Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland Visa zu erteilen. Das geht einem Bericht der "Welt" zufolge aus einem Schriftsatz des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hervor.
Das VG hatte zuletzt insgesamt 20 ähnlich gelagerte Eilbeschlüsse
erlassen, nach denen Afghanen, denen Deutschland im Rahmen des
sogenannten Bundesaufnahmeprogramms eine Einreise zugesagt hat, Visa
auszustellen sind. Die Bundesrepublik sei "durch bestandskräftige, nicht
widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden", hieß es zur
Begründung. Geklagt hatte unter anderem eine Juradozentin, die mit 13
Familienangehörigen in Pakistan auf Visa wartet.
In einigen
Fällen hatte das Auswärtige Amt zunächst beim Oberverwaltungsgericht
(OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt. In mindestens einem Fall
wies das OVG jetzt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des
Beschlusses zurück. Das VG Berlin forderte das Auswärtige Amt daraufhin
auf, bis Mittwoch, 14 Uhr, darzulegen, "welche Schritte zur
Visumserteilung unternommen werden bzw. wurden". Andernfalls drohe ein
Zwangsgeld. Das Auswärtige Amt ließ eine Anfrage der "Welt" zu dem
Vorgang in der gesetzten Frist unbeantwortet. Eine Sprecherin des
Verwaltungsgerichts bestätigte der "Welt" den Vorgang. Man warte die
Antwort des AA ab. Danach werde die Kammer einen Beschluss fassen.
In
Pakistan halten sich weiterhin mehr als 2.000 Afghanen auf, die im
Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms und weiterer Initiativen nach
Deutschland gelangen wollen. Die pakistanischen Behörden intensivierten
zuletzt ihre Bemühungen, die Afghanen, deren Visa für Pakistan zum
großen Teil abgelaufen sind, aus dem Land abzuschieben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur