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Gericht lehnt Antrag von Kindermörder auf Wiederaufnahme des Prozesses ab

Archivmeldung vom 25.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Landgericht in Darmstadt hat den Antrag von Kindermörder Magnus G. auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgelehnt. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter erklärte, habe der Anwalt des 36-Jährigen bereits Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Somit beschäftigt sich nun das Oberlandesgericht in Frankfurt mit dem Fall.

Der verurteilte Kindermörder beruft sich in seinem Antrag auf ein Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte vor eineinhalb Jahren. Darin hatten die Richter entschieden, dass die Folterdrohung während des Polizeiverhörs nach der Festnahme einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstelle. Allerdings entschied das Gericht damals auch, dass Magnus G. ein faires Strafverfahren erhalten habe und es daher keinen Grund für eine Wiederaufnahme des Falles vorliege. Zu diesem Ergebnis kam jetzt auch das Darmstädter Landgericht. Der 36-Jährige ist 2003 vom Frankfurter Landgericht wegen Mordes an einem elfjährigen Bankierssohn zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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