Hanfverband will gegen "Biergarten-Verbot" in Karlsruhe klagen
Der "Deutsche Hanfverband" (DHV) will am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Gesundheitsschutzgesetz (GSG) beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wie der DHV am Montag mitteilte, soll am selben Tag auch eine Feststellungsklage gegen das GSG an das Verwaltungsgericht München eingehen.
Ziel sei es, die bayerischen Sonderregelungen in Sachen Cannabis für
nichtig erklären zu lassen. Während das bundesweite Cannabisgesetz
(CanG) den Konsum für Erwachsene neu geregelt habe, schränke der
Freistaat Bayern mit einem eigenen Gesetz diese Freiheiten massiv ein.
Insbesondere das pauschale Verbot des Cannabiskonsums in den
Außenbereichen von Gaststätten ("Biergarten-Verbot") und auf Volksfesten
stelle "einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte dar". Es
beschneide nicht nur die Rechte von Konsumenten und Patienten, sondern
greife auch unzulässig in das Hausrecht und die unternehmerische
Freiheit bayerischer Gastronomen ein, so der DHV.
Ende April hat
der Hanfverband nach eigenen Angaben bereits einen Normenkontrollantrag
gegen die bayerische Park-Verordnung (Park-VO) eingereicht, die
Cannabiskonsum zum Beispiel im Englischen Garten grundsätzlich
untersagt. Außerdem läuft noch eine Popularklage vor dem Bayerischen
Verfassungsgerichtshof gegen das GSG, an der der DHV ebenfalls beteiligt
ist.
Als Kläger treten offiziell ein Patient, ein bekennender
Konsument sowie der Betreiber einer Bar im bayerischen Fürstenfeldbrück
auf. Der DHV ist formal ein Einzelunternehmen von Georg Wurth, hat aber
vereinsähnliche Züge und zahlreiche "Ortsgruppen", in denen sich
Menschen schon seit Jahren für die Legalisierung von Cannabis einsetzen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur