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Loveparade-Verteidiger Prof. Dr. Volker Römermann kritisiert Duisburger Richter nach plötzlicher Verfahrenseinstellung

Archivmeldung vom 04.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Loveparade: Kondolenz an der Ostrampe (3. August 2010)
Loveparade: Kondolenz an der Ostrampe (3. August 2010)

Foto: kaʁstn
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Landgericht Duisburg hat mit dem heutigen Tage den Loveparade-Prozess eingestellt. Für die drei verbliebenen Angeklagten wird dadurch der faire Abschluss des Verfahrens durch einen Freispruch verwehrt. Im April 2020 regte das Landgericht Duisburg eine Einstellung des Prozesses wegen "geringer" Schuld an.

Als Begründung nannte es - so auch die Überschrift der gerichtlichen Presseerklärung vom 7. April 2020 - die "Behinderung des Verfahrens durch die Corona-Pandemie". Die Kammer halte es zwar für "wahrscheinlich, dass den Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte, wenn es möglich wäre, die Hauptverhandlung ohne zeitliche Beschränkung fortzusetzen. Da dies nicht der Fall ist, besteht allerdings nur noch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären." Dennoch wurde nun die für die Einstellung erforderliche "geringe" Schuld unter Zuhilfenahme eines noch nicht ordnungsgemäß in den Prozess eingeführten Sachverständigengutachten begründet.

Prof. Dr. Volker Römermann, einer der Verteidiger, sagt: "Der verfassungsrechtlich abgesicherte und garantierte Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" wird ins Gegenteil verkehrt. Am 27. Juli 2020 tritt das Verfahrenshindernis der absoluten Verjährung nach 10 Jahren ein, woraus zwingend ein Freispruch folgen müsste. Für eine ordnungsgemäße Wahrheitsfindung müssten bis dahin noch etwa 580 Zeugen geladen, ein 3.800 Seiten umfassendes Gutachten kritisch gewürdigt sowie die Staatsanwälte und Verteidiger dazu gehört werden. Da dieses Mammutprogramm unmöglich bis zum 27. Juli erledigt werden kann, entzieht sich das Landgericht Duisburg mit der Einstellung seiner Verpflichtung, die Angeklagten nach zehn ergebnislosen Jahren ordnungsgemäß freizusprechen. Corona war dafür insofern eine billige Begründung, als das millionenteure Verfahren andernfalls keinen anderen Abschluss als den verjährungsbedingten Freispruch ergeben hätte."

Prof. Dr. Römermann betont abschließend, dass die Loveparade-Katastrophe auch nach dieser langen Zeit noch eine unglaubliche Tragödie für alle Betroffenen ist: für die vielen Verletzten, für die Opfer und ihre Angehörigen. Aus seiner Sicht und der seiner Kanzlei sei sie das durch diesen Abschluss nunmehr ebenso für die über ein Jahrzehnt unschuldig Angeklagten und darüber hinaus für den Rechtsstaat.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG in Hamburg/Hannover und als Experte und Berater bzw. Vertreter im Wirtschaftsrecht bekannt. Er ist Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V. und Präsident der German Speakers Association (GSA) e.V. Prof. Römermann hat einen der Angeklagten im Loveparade -Prozess von Beginn der Vorwürfe an anwaltlich als Strafverteidiger begleitet.

Quelle: Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft (ots)

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