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Beherbergungsverbot nur noch in vier Bundesländern

Archivmeldung vom 17.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Übernachtungsverbot (Symbolbild)
Übernachtungsverbot (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Nur noch vier Bundesländer halten am umstrittenen Beherbergungsverbot fest. In Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dürfen weiterhin keine Touristen aus sogenannten "Corona-Risikogebieten" in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie keinen negativen Test vorweisen können, der maximal 48 Stunden alt ist.

Zuletzt setzte das für Brandenburg zuständige Oberverwaltungsgericht die dortige Regelung außer Kraft. Gerichte hatten das Beherbergungsverbot auch in Niedersachsen und Baden-Württemberg gestoppt. In Berlin, Bremen, NRW und Thüringen war es trotz Vereinbarung auf einem Bund-Länder-Treffen gar nicht beschlossen worden. Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen haben entsprechende Regelungen wieder zurückgenommen. Für Berlin kippte das dortige Oberverwaltungsgericht sogar die Sperrstunde, wonach gastronomische Betriebe zwischen 23 und 6 und schließen mussten. Eigentlich gilt die Entscheidung zunächst nur für die elf Etablissements, die rechtlich dagegen vorgegangen waren. Nach Recherchen der dts Nachrichtenagentur waren am Freitagabend aber auch viele andere Kneipen und Bars in Berlin geöffnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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