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Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche NSU-Unterstützerin an

Archivmeldung vom 28.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Cover des Magazins: COMPACT-Spezial Nr. 1 Operation NSU – Neonazis, V-Männer und Agenten
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Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) erhoben. Der Angeschuldigten werde vorgeworfen, Beihilfe geleistet zu haben, teilte der Generalbundesanwalt am Mittwoch mit.

So soll E. zwei der drei NSU-Terroristen Ende Oktober 2011 zum Abholtermin für ein Wohnmobil, welches bei einem Raubüberfall eingesetzt wurde, gefahren haben. Susann E. ist die Ehefrau von André E. Sie soll spätestens Anfang des Jahres 2007 gewusst haben, dass die Mitglieder des NSU unter falschen Identitäten im Untergrund lebten und zu diesem Zeitpunkt bereits rassistisch motivierte Morde sowie einige Banküberfälle begangen hatten. 

Ab Herbst 2008 überließ sie der späteren Hauptangeklagten mehrfach ihre Krankenkassenkarte, damit diese unerkannt Arzttermine wahrnehmen konnte. Als ihr Ehemann in der ersten Jahreshälfte 2009 für das NSU-Trio unter seinem und dem Namen seiner Ehefrau zwei Bahncards beschaffte, soll Susann E. hierfür ihre Personalien zur Verfügung gestellt haben. Dies ermöglichte es den Mitgliedern des NSU nach Einschätzung der Ermittler, ohne die Gefahr einer Enttarnung vergünstigt mit Zügen der Deutschen Bahn zu fahren. Schließlich fuhr Susann E. zwei Vereinigungsmitglieder Ende Oktober 2011 zum Abholtermin für das oben erwähnte Wohnmobil, welches der NSU beim letzten Raubüberfall in Eisenach am 4. November 2011 verwendete. Nach neueren Erkenntnissen habe sich der Tatverdacht gegen Susann E. weiter erhärtet, so die Karlsruher Behörde. Sie befindet sich auf freiem Fuß.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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