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Osnabrück: Zöllner machen aus gefälschten Designermöbeln Kleinholz im Wert von rund 423.000 Euro

Archivmeldung vom 15.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gefälschte Designermöbel im Pressplattenfahrzeug Bild: Polizei
Gefälschte Designermöbel im Pressplattenfahrzeug Bild: Polizei

Beamte des Zollamtes Fledder in Osnabrück haben von Januar bis März 2021 mehrere Schmuggelversuche von insgesamt 58 gefälschten Designermöbeln verhindern können.

Anzahl der verpackten gefälschten Designermöbel Bild: Polizei
Anzahl der verpackten gefälschten Designermöbel Bild: Polizei

Bei den Waren handelte es sich um Fälschungen hochwertiger Designermöbel der Marken Vitra Collections AG Schweiz, Fritz Hansen A/S und Cassina S.p.A, die von 52 verschiedenen Personen im Internet bestellt wurden.

Misstrauisch wurden die Zöllner bereits bei der ersten Lieferung. Dort lag der Ware eine Rechnung bei, welche unterfakturiert, d.h. zu niedrig ausgestellt, war. Die vom Zollamt Fledder angeforderte tatsächliche Einkaufsrechnung betrug ein Mehrfaches des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages. Nach dieser Lieferung wurden alle Sendungen des gleichen Versenders aus Großbritannien von den Zöllnern auf mögliche Fälschungen überprüft. Um die Vermutung wegen Fälschungen zu bestätigen, wurden Fotos der verschiedenen Möbel an die Rechteinhaber übersandt. Diese haben dann den Verdacht der Beschäftigten des Zollamts Fledder bestätigt und alle Artikel als Fälschungen, d.h. Falsifikate bewertet. Der geschätzte Originalwert der Möbel beträgt ca. 423.000 Euro. Die Besteller haben jedoch nur rund ein Viertel dieses Warenwertes bezahlt. Auf Antrag der Rechteinhaber sind die gefälschten Designermöbel am 14. September 2021 in Osnabrück mit Hilfe eines Pressplattenfahrzeuges unter Aufsicht der Zöllner vernichtet worden.

Der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück Dr. Thomas Möller weist darauf hin, dass der Zoll bei seinen Einfuhrkontrollen auch schutzrechtsverletzende Waren aufgreift und somit zum Schutz von Arbeitsplätzen sowie zur Produktsicherheit beiträgt. Denn Fälscher nutzen illegal fremde Forschungs- und Produktionsergebnisse, ohne dafür die Kosten und unternehmerischen Risiken zu tragen. Das ist für den auf Innovationen besonders angewiesenen Wirtschaftsstandort Deutschland eine reelle Bedrohung.

Die DIHK (Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern der Bundesrepublik Deutschland) schätzt, dass in Deutschland bereits zehntausende Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) spricht von einem weltweiten Markt mit gefälschten Produkten im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar jährlich. Schließlich sichern deutsche Unternehmen ihre Wettbewerbsvorteile auf den globalen Märkten über Produktinnovationen und Spitzentechnologie.

Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind auch ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität.

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung den Zollstellen für Ihre risikoorientierten Kontrollen zur Verfügung gestellt wird.

Quelle: Hauptzollamt Osnabrück (ots)

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