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Geburten-Statistik: Keine Angaben zum Vater in fast 50.000 Fällen

Archivmeldung vom 17.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Baby
Baby

Bild: ich / pixelio.de

Bei jedem 16. in Deutschland geborenen Kind ist der Vater unbekannt. Im Jahr 2018 kamen in Deutschland 787.523 Babys zur Welt, darunter "49.487, bei denen die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und überhaupt keine Angaben zum Vater vorhanden sind", berichtet die "Welt" unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamts.

In der veröffentlichten Geburtenstatistik wird diese Größe nicht separat angegeben, weswegen für die Jahre zuvor keine genauen Vergleichsangaben vorliegen. Neben den fast 50.000 Babys mit unbekanntem Vater war laut Bundesamt bei weiteren 2.337 der Kinder die Nationalität des Vaters ungeklärt. 760 Babys hatten einen staatenlosen Vater. 72 Prozent der Väter (565.962) hatten ausschließlich oder auch eine deutsche Staatsangehörigkeit. Unter den Vätern ohne deutschen Pass waren Türken (25.560) die größte Gruppe.

Aus dem übrigen Asien kamen 42.280 Väter; hier gab es seit 2013 eine Verdreifachung. Unter den 787.523 im vergangenen Jahr geborenen Babys (rund 2.600 mehr als 2017) waren 682.636 Kinder mit deutscher und 104.887 Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit. 2014 wurden noch 52.444 Kinder mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit geboren; seitdem gab es vor allem wegen der starken Asylzuwanderung einen deutlichen Anstieg.

Unter den Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit hatten 38.368 ausländische Mütter, die mit einem Deutschen verheiratet waren, und 33.064 deutsche Mütter, die mit einem Ausländer verheiratet waren. 35.893 der deutschen Kinder hatten zwei Eltern ohne deutschen Pass. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 erwirbt ein Kind von zwei ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt, wenn ein Elternteil seit acht Jahren legal in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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