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Asylbewerberleistungen 2018: Zahl der Leistungsberechtigten Asylanten um 12 % gesunken - Zahlungsverschiebung in andere Bereiche

Archivmeldung vom 16.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Rund 411 000 Personen in Deutschland bezogen zum Jahresende 2018 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber 2017 (469 000 Personen) entspricht dies einem Rückgang von 12 %. Damit hat sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem Höchststand im Jahr 2015 (975 000 Personen) zum dritten Mal in Folge verringert.

Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2018) erfüllen Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten haben oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und deshalb in dieser Statistik nicht enthalten.

64 % der Regelleistungsempfänger/-innen waren männlich und 36 % weiblich. 31 % waren minderjährig, 68 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % bereits 65 Jahre und älter. Mit 53 % stammten zum Jahresende 2018 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger aus Asien (220 000; davon 63 000 aus Afghanistan, 43 000 aus dem Irak und 23 000 aus Syrien). 23 % stammten aus Afrika (96 000) und 20 % aus Europa (83 000).

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. Zum Jahresende 2018 erhielten knapp 153 000 Personen besondere Leistungen. Darunter waren knapp 2 000 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. Meist wurden sie aber parallel zu den Regelleistungen erbracht.

Die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG betrugen im Jahr 2018 knapp 4,9 Milliarden Euro brutto. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Ausgaben um 17 %. 80 % der Ausgaben im Jahr 2018 wurden für Regelleistungen und 20 % für besondere Leistungen erbracht. Den Bruttoausgaben standen Einnahmen (zum Beispiel Rückzahlungen gewährter Hilfen oder Leistungen von Sozialleistungsträgern) in Höhe von etwa 205 Millionen Euro gegenüber. Die Nettoausgaben betrugen somit knapp 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Rückgang um 17 % gegenüber 2017.

Während die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen jeweils nur Personen mit bestehendem Leistungsbezug zum Jahresende ausweist, betrachtet die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG die tatsächlichen Zahlungsströme im gesamten Berichtsjahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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