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Verwaltungsgerichte: Hälfte aller Verfahren mit Asylbezug

Archivmeldung vom 14.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ordner, Gutachten, Papierberge, Abmahnungen...
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Auch fünf Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise arbeiten die Verwaltungsgerichte in Deutschland weiterhin am Rande der Belastungsgrenze. "2015 bis 2017 haben wir eine massive Überlastung erlebt. Diese ist einer hohen Dauerbelastung gewichen", sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, der "Welt". "Die Folgen der Flüchtlingskrise sind an den Verwaltungsgerichten noch nicht bewältigt."

Nach Angaben des BDVR-Vorsitzenden sanken im Zuge der zurückgegangenen Einreisezahlen in die Bundesrepublik auch die Eingangszahlen an den Gerichten deutlich. "Von Entwarnung kann aber keine Rede sein", so Seegmüller. Man habe sich auf einem "hohen Niveau" stabilisiert. Ende 2020 werden an den Verwaltungsgerichten nach Angaben von Seegmüller voraussichtlich noch immer insgesamt 250.000 Verfahren anhängig sein - alle Themengebiete eingeschlossen, neue sowie bereits anhängige Verfahren.

Der Berg werde somit nur langsam abgebaut. "Bis wir wieder das Niveau des Jahres 2014 erreicht haben, wird es trotz großer Anstrengungen seitens der Verwaltungsgerichte leider noch dauern", sagte Seegmüller. Im laufenden Jahr rechnet der BDVR allein mit rund 76.000 neuen Asylverfahren. Dies seien in etwa doppelt so viele wie vor 2015, als fast eine Million Asylsuchende nach Deutschland kamen. Die Asylverfahren machen damit aktuell etwa die Hälfte der neuen Vorgänge an den Verwaltungsgerichten aus. Zu den Klagen oder Eilverfahren aufgrund abgelehnter Asylgesuche durch das BAMF kommen im laufenden Jahr etwa 80.000 neue Verfahren aus anderen Gebieten, schätzt Seegmüller. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Auseinandersetzungen beim Polizei- und Ordnungsrecht, dem Versammlungs- oder dem Baurecht. "Es müssen aber nicht nur die neu eingehenden Verfahren entschieden werden, sondern auch die Verfahren aus den Jahren 2017 und 2018, die bisher nicht bearbeitet werden konnten." So ergibt sich schließlich die Zahl von rund 250.000 anhängigen Verfahren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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