Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Hunderte Bußgeldverfahren wegen Maskenpflicht in Flugzeugen

Hunderte Bußgeldverfahren wegen Maskenpflicht in Flugzeugen

Archivmeldung vom 19.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
Symbolbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die mittlerweile ausgelaufene Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen hat für manche Flugreisenden teure Folgen gehabt. 612 Mal hat das zuständige Luftfahrtbundesbundesamt (LBA) Verfahren gegen Passagiere eingeleitet, weil es zu Problemen bei der Maskenpflicht kam, wie eine Abfrage des "Spiegels" ergab.

Auf 196.541 Euro und 19 Cent summierten sich demnach die Bußgelder in den Jahren 2020 bis 2022. Gab es 2020 nur 83 Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht in Flugzeugen, waren es 2021 schon 276 Fälle. 2022 summierte sich die Zahl bereits bis zur Abschaffung der Regel zum 1. Oktober auf 253 Fälle.

Da es sich bei den Maskenverstößen meist um ein mehrfaches Nichtbefolgen von Weisungen handelt, wird laut LBA je Betroffenem eine Geldbuße von 500 Euro - zuzüglich Gebühren und Auslagen - erhoben. Ist der Betroffene einsichtig und geständig, könne die Geldbuße auf 250 Euro reduziert werden, so das Braunschweiger Amt. Während im deutschen Luftverkehr die Regel abgeschafft ist, gilt an Bord von Fernverkehrszügen der Bahn die Maskenpflicht nach wie vor. Bei der Umsetzung gibt es aber offenbar mittlerweile weniger Druck. In einer "Betriebsinfo Bordservice", über die der "Spiegel" berichtet, informiert der Betriebsrat des Wahlbetriebs F.I.9 Dresden über seine Sicht der Dinge.

Es heißt darin: "Uns geht es in dieser Betriebsratsinformation darum, dass ihr die Regelung an Bord der Züge nicht umzusetzen habt." Für die Umsetzung sei die Bundespolizei zuständig. Weiter heißt es: "Ihr seid da völlig raus und müsst euch auch von Reisenden, welche die Umsetzung von euch einfordern, nicht dazu nötigen lassen." Der Part der Zugbegleiter sei es, so heißt es in dem Schreiben, "per Ansagen an Bord auf die FFP-2 -Maskenpflicht hinzuweisen und gut". Die Bahn bestätigt gegenüber dem "Spiegel" grundsätzlich die Sichtweise, nimmt aber zum konkreten Betriebsrats-Schreiben keine Stellung. Im Fernverkehr wiese Mitarbeiter mit Durchsagen auf die Verpflichtung zum Tragen der gesetzlich vorgeschriebenen FFP2-Maske hin, sagte eine Sprecherin. "Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt - wie bereits seit Beginn der Pandemie - in einem engen und bewährten Zusammenwirken von Deutscher Bahn, Polizei und Ordnungsbehörden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte ufer in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige