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DRB-Vorsitzender Gnisa: Kein Sonderrecht für Einbrecher

Archivmeldung vom 23.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Der Deutsche Richterbund hält im Kampf gegen die steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen höhere Strafen für sinnlos. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa: "Höhere Strafen helfen nicht, sie würden niemanden davon abhalten, in eine Wohnung einzubrechen." Das geltende Strafmaß von mindestens sechs Monaten für Wohnungseinbruch reiche aus.

2015 war die Zahl der Einbrüche bundesweit um zehn Prozent gestiegen, häufig sind Banden aus Osteuropa aktiv. Grundsätzliche Untersuchungshaft oder eine Ausweitung der Haftgründe für solche Bandenmitglieder lehnt der Richterbunds-Vorsitzende ab. "Das hieße, dass man ein Sonderrecht für Einbrecher schaffen würde", sagte Gnisa.

Auch für Verkehrssünder sind nach Ansicht des Richterbund-Präsidenten die geltenden Strafen ausreichend. "Die Rückfallquote ist bei Straßenverkehrsdelikten sehr, sehr niedrig. Das heißt: Die jetzigen Bußgelder wirken", betonte Gnisa. Regeln wie in der Schweiz, wo Rasern Gefängnisstrafen drohen, seien zu weitgehend: "Weil es Autofahrer bestraft, die sich vielleicht ein einziges Mal falsch verhalten, weil sie unter Druck sind."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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