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Verzicht auf ICE-Zuschläge, 300 Euro pro Hitzeopfer - Bahn soll Kunden besser entschädigen

Archivmeldung vom 19.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
BahnTower am Potsdamer Platz in Berlin. Bild: Mario Duhanic
BahnTower am Potsdamer Platz in Berlin. Bild: Mario Duhanic

Vor dem Bahngipfel im Bundesverkehrsministerium am Dienstag wächst der Druck auf die Bahn, ihre Kunden für die Hitzepannen besser zu entschädigen. Für die Entschädigung der Reisenden, die unter dem Ausfall der Klimaanlagen zu leiden hatten, müsse die Bahn "einige Hundert Euro Schmerzensgeld pro Person" zahlen, sagte Gerd Billen, Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV), dem Berliner "Tagesspiegel".

Die Entschädigung müsse spürbar sein. Als Richtschnur nennt Billen einen Betrag von 300 Euro pro Person. Bisher zahlt die Bahn maximal 150 Prozent des Fahrpreises - in Reisegutscheinen. "Das reicht nicht", kritisierte VZBV-Chef Billen. So lange die Bahn nicht garantieren kann, dass die ICEs störungsfrei fahren, sollte sie auf den ICE-Zuschlag verzichten, fordert Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherschutzministerium. "Da die Reisequalität im ICE derzeit nicht gewährleistet ist, wäre das Aussetzen der ICE-Zuschläge ein geeignetes Zeichen der Bahn ihren Kunden gegenüber", sagte die CDU-Politikerin dem Tagesspiegel. Wie Erik Schweickert, verbraucherpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, plädiert sie zudem dafür, dass die Bahn nicht länger ausschließlich Reisegutscheine an geschädigte Kunden ausgibt, sondern auf Wunsch das Geld bar auszahlt.

Als Reaktion auf die Hitzepannen der vergangenen Tage wollen die Verbraucherpolitiker der Regierungsparteien den Kunden künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung einräumen. Bei der anstehenden Diskussion über eine Reform des Fahrgastrechte-Gesetzes wollen FDP und CDU über eine gesetzliche Entschädigung der Kunden bei Qualitäts- und Serviceproblemen sprechen. Bisher sind Schadenersatzansprüche auf Zugverspätungen und -ausfälle beschränkt. "Wenn man im Urlaub durch Baulärm gestört wird oder im Hotel die Klimaanlage ausfällt, kann man ja auch den Reisepreis mindern", sagte die verbraucherpolitische Berichterstatterin der CDU-/CSU-Fraktion, Lucia Puttrich, dem Tagesspiegel. 

Quelle: Der Tagesspiegel

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