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Spanisches Verfassungsgericht erklärt Covid-Notstandsgesetz von 2020 in Teilen für nichtig

Archivmeldung vom 15.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Spanisches Verfassungsgericht in Madrid.
Spanisches Verfassungsgericht in Madrid.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das höchste spanische Gericht hat in einer Mehrheitsentscheidung das Spanische Notstandsgesetz vom 14. März 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie teilweise für unvereinbar mit der spanischen Verfassung und damit für nichtig erklärt. Das hat das Verfassungsgericht in einer Vorabmitteilung in Madrid wissen lassen. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "Die spanischen Verfassungsrichter waren unmittelbar nach Erlass des „Königlichen Dekretes 463/2020 vom 14. März 2020, das den Notstand zur Bewältigung der durch Covid-19 verursachten Gesundheitskrise erklärt“ angerufen worden. Die spanische Regierung hatte sich mit dem Notstandsgesetz weitreichende Vollmachten und Befugnisse eingeräumt, die massiv in Grundrechte eingriffen. Unter anderem ein harter Lockdown und massive Ausgangssperren.

Das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional – TC) teilte nun mit, dass eine Mehrheit des Plenums (und damit die höchste Instanz innerhalb des Verfassungsgerichtshofes) dieses Notstandsgesetz in Teilen für verfassungswidrig hält. In der Vorabmitteilung erklärte das Verfassungsgericht die Absätze 1, 3 und 5 des Artikel 7 sowie drei Begriffe aus dem Abschnitt 6 des Artikels 10 für unvereinbar mit der Verfassung und damit für nichtig. Alle anderen Punkte der Verfassungsklage wurden abgewiesen.

Im Artikel 7 geht es um die „Einschränkung der Personenfreizügigkeit“, also die schon erwähnten Ausgangssperren. Die drei erwähnten Begriffe des Abschnittes 6 von Artikel 10 ermächtigten den Gesundheitsminister Maßnahmen, „zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken“.

Geklagt hatte die nationalkonservative Partei Vox, die sich 2013 aus ehemaligen Mitgliedern der christdemokratisch-konservativen Partido Popular (PP) gebildet hatte.

Eine ausführliche Urteilsbegründung und die unterschiedlichen Voten der zwölf Verfassungsrichter, der sogenannten Magistrados, soll bald folgen, wie das Gericht am Mittwoch verlauten ließ. Das ist deshalb von Interesse, weil zu den Richtern mit abweichendem Votum auch der Präsident des Verfassungsgerichtes, Juan José González Rivas gehört, der 2012 vom Abgeordnetenhaus, dem Unterhaus der Cortes (das aus zwei Kammern bestehende spanische Parlament), nominiert worden war. Zum damaligen Zeitpunkt hatte die PP eine absolute Mehrheit im Abgeordnetenhaus erringen können.

Ob die Verfassungsrichter in ihrer angekündigten ausführlichen Urteilsbegründung auch mitteilen, warum sie mehr als ein Jahr für das Urteil zu einem Gesetz benötigten, das schon längst nicht mehr in Kraft ist, aber massiv in die Grundrechte eingriff, ist derzeit nicht bekannt."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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