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Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2022 müssen korrigiert werden

Archivmeldung vom 28.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zentrale Aussagen der ersten veröffentlichten Ergebnisse bleiben durch die Korrekturen unverändert - Gender Care Gap nach Korrektur bei 44,3 % (vorher: 43,8 %).

Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 müssen aufgrund eines Fehlers in der Datenaufbereitung korrigiert werden. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hatte erste Ergebnisse der ZVE 2022 am 28. Februar 2024 unter anderem in einer Pressemitteilung und in einer Pressekonferenz präsentiert. Der nun entdeckte Fehler hat zu veränderten Hochrechnungsfaktoren für die Tagebuchdaten geführt und betrifft dadurch die Ergebnisse zum tagesdurchschnittlichen Zeitaufwand verschiedener Bevölkerungsgruppen (z. B. Frauen, Männer, Alleinerziehende) für ihre Aktivitäten. Die Ergebnisse zum Zeitempfinden und zur Einsamkeit sind von dem Fehler nicht betroffen. Das Statistische Bundesamt hat mittlerweile eine neue Hochrechnung durchgeführt und die korrigierten ZVE-Ergebnisse in allen bisherigen Veröffentlichungen transparent gekennzeichnet und über alle Kanäle neu verbreitet.

Wichtig ist: Die zentralen Aussagen der ersten veröffentlichten Ergebnisse der ZVE 2022 haben sich durch die Korrekturen nicht geändert. So wurde beispielsweise der Gender Care Gap für das Jahr 2022 von 43,8 % auf 44,3 % korrigiert. Die Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer für unbezahlte Arbeit aufbringen. Die Aussage, dass die Lücke zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Arbeit im Zeitvergleich kleiner wurde, nach wie vor aber beträchtlich ist, ändert sich durch die Korrektur nicht. Auch alle weiteren zentralen Aussagen der Pressekonferenz (siehe Zusammenfassung des Statements) bleiben bestehen.

Das Statistische Bundesamt hat sich dem Verhaltenskodex des Europäischen Statistischen Systems verpflichtet und praktiziert auf dieser Basis ein fest vorgegebenes Verfahren zum Umgang mit Veröffentlichungsfehlern. Demnach sind alle identifizierten Fehler durch eine Korrektur zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beheben und für alle Nutzenden transparent zu machen. Fehler lassen sich nicht vollständig vermeiden, umso wichtiger ist ein transparenter Umgang damit. Die systematische und standardisierte Sicherung der Datenqualität, der sich das Statistische Bundesamt verpflichtet sieht, umfasst auch den offenen und transparenten Umgang mit Veröffentlichungsfehlern. Nur so lässt sich das Vertrauen in objektive und unabhängige Statistiken aufrechterhalten.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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