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Studienplatzvergabe für Medizin teilweise mit Grundgesetz unvereinbar

Archivmeldung vom 19.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder verletzen demnach den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot.

"Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben", so die Karlsruher Richter.

Eine Neuregelung muss bis zum 31. Dezember 2019 getroffen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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