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Anwalt kommentiert heutiges lang erwartetes BGH-Urteil: "Cookie-Entscheidung sorgt für einheitliche Regeln"

Archivmeldung vom 28.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

BGH entscheidet im Cookie-Verfahren über Anforderungen an die Einwilligung zum Setzen von Cookies. Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen Online-Gewinnspielveranstalter geklagt. Der Streit über voreingestellte Häkchen und aktives Ankreuzen von Einwilligungsfeldern zog sich bis zum EuGH.

Der auf Datenschutz und IT-Sicherheit spezialisierte Rechtsanwalt Carsten Kociok von der internationalen Kanzlei Greenberg Traurig Germany betont: "Die heutige Entscheidung hat weitere Klarheit auf einem äußerst unklaren Gebiet gebracht. Was aufgrund der Sonderregelungen im deutschen Telemediengesetz lange Zeit umstritten war, hat der BGH nun durch Übernahme der EuGH Rechtsprechung geklärt. Entsprechend müssen Nutzer auch in Deutschland bei zahlreichen Cookies ausdrücklich ihre Zustimmung erklären."

Quelle: Greenberg Traurig Germany (ots)

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