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Sachsen-Anhalt setzt wie 2015 Mindeststandards für Flüchtlingsheime vorläufig aus

Archivmeldung vom 28.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Asylbewerberheim in Berlin-Siemensstadt (2013) (Symbolbild)
Asylbewerberheim in Berlin-Siemensstadt (2013) (Symbolbild)

Foto: Fridolin freudenfett (Peter Kuley)
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hat die seit 2013 geltenden Mindestvorgaben für Gemeinschaftsunterkünfte außer Kraft gesetzt. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf das Ministerium. Bislang hatten Flüchtlinge Anspruch auf sieben Quadratmeter Wohnraum. Die Landkreise und kreisfreien Städte können ihre Gemeinschaftsunterkünfte nun mit deutlich mehr Menschen belegen.

Die Unterbringungsleitlinien seien am 3. Januar und zunächst bis Ende Juni ausgesetzt worden, sagte eine Ministeriumssprecherin. Als Begründung nannte sie den starken Zuzug von Asylsuchenden und von Flüchtlingen aus der Ukraine. Laut Anlage 1 der Leitlinien sind Zimmer mit maximal vier Personen zu belegen, wobei für jede Person mindestens sieben, im Ausnahmefall sechs Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen sollen. Schon vom 1. September 2015 bis zum 31. Dezember 2016 waren diese Vorgaben außer Kraft.

Mit dem erneuten Aussetzen sei das Innenministerium einer Bitte der Kommunen gefolgt, sagte eine Ministeriumssprecherin. Sonstige Rechtsvorschriften sowie humanitäre Grundsätze würden auch künftig beachtet. Der Flüchtlingsrat nennt Zieschangs Entscheidung "äußerst besorgniserregend". Die aktuelle Situation sei Folge einer "verfehlten Unterbringungspolitik der letzten Jahre", sagte Sprecherin Christine Bölian.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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