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950 900 offene staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren am Jahresende 2024

Freigeschaltet am 06.10.2025 um 08:06 durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt (Symbolbild)
Statistisches Bundesamt (Symbolbild)

Bild: copyright free / Eigenes Werk

Der Bestand an offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland hat sich im Jahr 2024 um 3,0 % oder rund 27 400 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gingen bei den Staatsanwaltschaften im Jahr 2024 rund 5 491 700 neue Ermittlungsverfahren in Strafsachen ein (-1,4 % zum Vorjahr).

Dem standen rund 5 464 300 erledigte Verfahren gegenüber (-0,7 %). Da die Zahl neuer Verfahren trotz des stärkeren Rückgangs noch immer höher war als die Zahl erledigter Verfahren, vergrößerte sich der Bestand an noch offenen Verfahren von 923 500 am Jahresende 2023 auf 950 900 am Jahresende 2024. Das war der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2014. Zum letzten Mal rückläufig war der Bestand an offenen Verfahren im Jahr 2020, als bei den Staatsanwaltschaften zum Jahresende 709 400 nicht erledigte Verfahren anhängig waren. Bis zum Jahresende 2024 vergrößerte sich dieser Bestand um gut ein Drittel (+34,0 %).

Meist leiten Polizeidienststellen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ein

Die im Jahr 2024 erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden - wie in den Jahren zuvor - überwiegend von Polizeidienststellen eingeleitet (rund 83 %). Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Rund 60 % der Ermittlungsverfahren enden mit Verfahrenseinstellung

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen gegen namentlich bekannte Tatverdächtige (sogenannte JS-Verfahren) zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.

Wie in den Vorjahren wurden jedoch die meisten Ermittlungsverfahren (rund 60 %) im Jahr 2024 eingestellt, etwa weil kein hinreichender Tatverdacht festgestellt wurde oder wegen Geringfügigkeit der zur Last gelegten Tat.

Zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes Verfahren führten rund 7 % aller Ermittlungsverfahren. In weiteren rund 10 % der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder - seltener - eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.

Die übrigen rund 24 % der Ermittlungsverfahren wurden auf andere Art erledigt. Dazu zählten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zuständige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.

Eigentums- und Vermögensdelikte häufigster Verfahrensgegenstand

Die Staatsanwaltschaftsstatistik erfasst keine einzelnen Straftaten und Tatmerkmale, sondern weist für die erledigten Verfahren einen Verfahrensschwerpunkt aus. Im Jahr 2024 entfielen rund 28 % aller erledigten Ermittlungsverfahren auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Das waren rund 1 547 000 Verfahren und damit 3 % weniger als im Vorjahr. Weitere 17 % aller erledigten Ermittlungsverfahren betrafen Straßenverkehrsdelikte (923 000 und damit 2 % mehr als im Vorjahr). Rund 524 000 oder 10 % aller Verfahren hatten Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit als Verfahrensschwerpunkt. Das waren 4 % mehr als im Vorjahr.

Starker Rückgang bei Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Im Jahr 2024 gab es mit rund 315 000 Verfahren über ein Viertel (-26 %) weniger erledigte Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz als im Vorjahr. Dies ist auf einen Sondereffekt durch die teilweise Legalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit April 2024 zurückzuführen, der die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresergebnissen einschränkt. Die Justizministerien der Länder haben beschlossen, dass ab dem Berichtsjahr 2025 in der Staatsanwaltschaftsstatistik zusätzlich zum Verfahrensschwerpunkt Betäubungsmittelgesetz auch neue Verfahrensschwerpunkte zu Verstößen gegen das Medizinal-Cannabisgesetz und das Konsumcannabisgesetz erfasst werden sollen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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