Umfrage: Jeder Fünfte fühlt sich durch Behörden benachteiligt

Fast jeder fünfte Deutsche beklagt Ungleichbehandlungen bei Ämtern und Behörden. Das ergab eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde.
19 Prozent der Befragten bejahten demnach die Aussage, von staatlichen
Stellen schlecht behandelt worden zu sein. Davon sind nicht alle gleich
betroffen: Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte (33 Prozent)
sowie Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (30
Prozent) berichten überdurchschnittlich häufig von solchen Erfahrungen.
Die
Befragten schilderten darüber hinaus auch Benachteiligungen durch die
Polizei. So gaben 16 Prozent an, von der Polizei unfair behandelt worden
zu sein. Auch hier fanden sich bei bestimmten Gruppen deutlich höhere
Werte: Jeder vierte Befragte mit familiärer Migrationsgeschichte gab an,
von der Polizei unfair behandelt zu werden. Menschen unter 36 Jahren
sagen, deutlich häufiger unfaire Behandlung durch die Polizei erlebt zu
haben (24 Prozent) als Ältere.
Auch zwischen den Geschlechtern
zeigt sich ein Unterschied: Während 20 Prozent der Männer davon
berichten, ist der Anteil unter den Frauen nur etwa halb so groß (elf
Prozent). Insgesamt 51 Prozent aller Befragten waren zudem der Meinung,
dass sich nicht alle gleichermaßen auf die Polizei verlassen können.
Bei
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind 2024 mehr als 11.400
Fälle eingegangen. Ein Viertel der geschilderten Diskriminierungsfälle
entfiel auf staatliche Stellen, also Ämter und Behörden, Polizei und
Justiz sowie den Bildungsbereich. Die Zahl dieser Anfragen hat sich seit
2020 mehr als verdoppelt.
"Die Umfrage zeigt, dass nicht alle
Menschen auf Ämtern und in Behörden gleich gut behandelt werden", sagte
die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Ein Viertel
der Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
betreffen staatliche Diskriminierungen. "Das Problem ist, dass
Betroffene sich kaum gegen solche Benachteiligungen wehren können, auch
die Antidiskriminierungsstelle kann nicht tätig werden", so Ataman. Denn
der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte
hier nicht.
Datenbasis: Für die Umfrage wurden vom 21. November bis 8.
Dezember 2023 insgesamt 2.000 Menschen in Deutschland interviewt. Dazu
wurden zufällig generierte Festnetz- und Mobilfunknummern angerufen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur