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Terroranklage gegen drei Iraker erhoben

Archivmeldung vom 14.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Bundesanwaltschaft hat drei Iraker wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sei bereits am 5. August erhoben worden, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit.

Die Angeschuldigten Shahin F. und Hersh F. seien hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und in diesem Zusammenhang gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben. Des Weiteren sei der Angeschuldigte Sarkawt N. hinreichend verdächtig, ihnen zu der Vorbereitung der Gewalttat Hilfe geleistet zu haben. Ende November 2018 hatten sich Shahin F. und Hersh F. laut Bundesanwaltschaft dazu entschlossen, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben. Sie hatten demnach spätestens Anfang Dezember mit den Vorbereitungen begonnen.

Dabei sollen sie über das Internet in Kontakt zu zwei im Ausland aufhältigen, ebenfalls islamistisch gesinnten, Personen gestanden haben, die ihnen logistische Unterstützung für das Anschlagsvorhaben zusagten und sie bei der Herstellung eines Sprengsatzes mittels Schwarzpulver anleiteten. Ende Dezember hatten die beiden Beschuldigten nach Angeben der Ermittler erste Sprengversuche mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern unternommen. Parallel zu den Bemühungen um die Herstellung eines Sprengsatzes sollen die beiden Angeschuldigten sich entschieden haben, bei ihrem Anschlagsvorhaben zusätzlich eine Schusswaffe zu verwenden. Sarkawt N. sollte sich um die Beschaffung der Schusswaffe kümmern, so die Karlsruher Behörde.

Ein Angebot, welches sie von einer Person erhalten hatten, war Shahin F. und Hersh F. allerdings offenbar zu teuer, sodass es nicht zu dem Kauf einer Schusswaffe kam. Spätestens ab Anfang Januar sollen die Angeschuldigten F. auch den Einsatz eines Kraftfahrzeugs bei dem zu verübenden Anschlag geplant haben. Ihr Plan hatte laut Bundesanwaltschaft zuletzt vorgesehen, die Tat mittels Sprengstoff sowie eines noch zu beschaffenden Kraftfahrzeugs zu begehen. Zu diesem Zweck hatten sie im Januar damit begonnen, am theoretischen Fahrunterricht in einer Fahrschule teilzunehmen. Die Angeschuldigten waren Ende Januar festgenommen worden. Die drei Angeklagten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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