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Oldenburg: Kontrolleinheit des Zolls schnappt sich über 19.000 Euro Bargeld

Freigeschaltet am 25.09.2025 um 14:53 durch Sanjo Babić
Bild: ZOLL
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Am 23.09.2025 wurde in den frühen Abendstunden ein Audi A 6 mit Bremer Zulassung von Einsatzkräften der Kontrolleinheit Emden am Grenzübergang Bunderneuland aus dem fließenden Verkehr gezogen. Der 32-jährige Fahrer mit Wohnsitz in Bremen war zuvor ohne Begleitung aus den Niederlanden eingereist.

Bild: ZOLL
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Bereits die zu Beginn der Kontrolle ausgehändigten Ausweispapiere des Mannes erregten das besondere Interesse der Kontrollbeamten. Eine genaue Überprüfung des vorgelegten polnischen Führerscheins durch hinzugezogene Einsatzkräfte der Bundespolizei ergab, dass es sich hierbei um eine Totalfälschung handelte.

Für die erfahrenen Beamten Grund genug, die Person und das Fahrzeug einer genaueren Kontrolle zu unterziehen. Die Frage nach mitgeführten anmeldepflichtigen oder verbotenen Waren, wie zum Beispiel Zigaretten oder Drogen, verneinte der Mann. Auch gab er auf konkrete Nachfrage hin an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich zu führen.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckte ein Beamter schließlich in der Mittelkonsole in einem Staufach unter der Armlehne ein in einem Speisekartenflyer eingewickeltes Geldbündel.
Das Bündel enthielt laut Feststellung der Einsatzkräfte insgesamt 471 Euro Geldscheine im Gesamtwert von 19.765 Euro.

Da der Mann keine schlüssigen Angaben und Nachweise zur Herkunft des vorgefundenen Bargelds machen konnte, wurden die vorgefundenen Banknoten durch den Zoll sichergestellt.
Im Rahmen eines Clearingverfahrens gilt es nun, die Herkunft und die Verwendung der Barmittel zu klären. Außerdem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet.

Hinsichtlich des vorgelegten gefälschten Führerscheins wurde die Autobahnpolizei Leer informiert und der Sachverhalt dorthin übergeben, da diesbezüglich der Verdacht des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis vorlag.

Zusatzinformation:
Reisende, die nach oder von Deutschland aus einem Drittland ein- oder ausreisen, müssen beim Grenzübertritt mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Summen auf Befragen des Zolls mündlich anzuzeigen.
Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.
Bei Verstößen gegen die Anmelde- oder Anzeigepflicht droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Zu Barmitteln zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch Sparbücher.

Quelle: Hauptzollamt Oldenburg (ots)

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