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Düsseldorfer Verwaltungsgericht: Eilantrag gegen Verweilverbot abgelehnt

Archivmeldung vom 26.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Leere Straßen
Leere Straßen

Bild von ivabalk auf Pixabay

Wenige Minuten vor dem Inkrafttreten des „Verweilverbots“ in der Düsseldorfer Altstadt und am Rheinufer wurde der Eilantrag eines Bürgers gegen diese Maßnahme abgelehnt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts überwiege die Gesundheit der Bevölkerung die privaten Interessen des Antragstellers. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Das „Verweilverbot“ in bestimmten Zonen der Düsseldorfer Altstadt und entlang des Rheins ist rechtens, urteilte am Freitag das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass die Rechte des Bürgers mit der Maßnahme nur „geringfügig eingeschränkt“ werden würden und die Verfügung nur bis zum 14. März gelte.

Damit ist das „Verweilverbot“ planmäßig um 15 Uhr in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt bis 1 Uhr nachts sowie samstags und sonntags von 10 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts darf man in der bekannten Düsseldorfer Altstadt und am nahen Rhein nicht länger stehen bleiben, sich setzen oder auf eine Wiese legen. So will man einen Besucheransturm bei schönem Wetter verhindern. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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