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Beschluss der Synode der EKD zum Kirchenasyl

Archivmeldung vom 14.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Asylzeichen am Liebfrauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.
Asylzeichen am Liebfrauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Synode hat sich auf ihrer laufenden Tagung in Würzburg am heutigen Mittwoch (14. November) zur Kirchenasylpraxis geäußert. Sie bittet den Rat der EKD, Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Ziel zu führen, zukünftig wieder im Sinne der ursprünglichen Absprache zu verfahren.

Dazu gehört insbesondere, dass seitens des BAMF der direkte Kontakt zu den kirchlichen Ansprechpartnern wieder gesucht wird, die Dossiers nicht allein formal, sondern unter dem Gesichtspunkt der geschilderten besonderen humanitären Härte im Einzelfall beurteilt werden sowie angemessene Fristen für die Begründung der besonderen humanitären Härte im Einzelfall eingeräumt werden.

Darüber hinaus soll gegenüber den zuständigen Stellen deutlich darauf hingewiesen werden, dass die EKD die Verlängerung der Überstellungsfrist für Schutzsuchende im Kirchenasyl, deren Aufenthaltsort bekannt ist, auf 18 Monate für rechtswidrig hält.

Quelle: EKD Evangelische Kirche in Deutschland (ots)

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