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"Entsorgte" Väter wehren sich gegen Kartell von Ämtern und Gerichten

Archivmeldung vom 06.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

14 Tage bei Mama, 14 Tage bei Papa: Für ein "50:50-Wechselmodell" im Unterhaltsrecht hat sich eine bundesweite Initiative von getrennt lebenden Eltern ausgesprochen. "Das Kartell von Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten darf Zahlvätern nicht länger ihre Kinder vorenthalten", forderte Thomas Penttilä (45), Vorsitzender von Trennungsväter e. V., bei einem Pressegespräch in München.

Bundesweit rund 1,5 Millionen Männer teilen ein Schicksal: Sie zahlen Unterhalt für ihre Kinder, ohne mit ihnen zu leben. Etwa die Hälfte der betroffenen Kinder hat kurze Zeit nach der Trennung einen sehr seltenen oder gar keinen Kontakt mehr zum Vater. Penttilä fordert deshalb eine Aufsichtsbehörde für die bundesweit 563 Jugendämter.

Die Ombudsstelle soll darauf achten, dass Grundgesetz und Menschenrechtskonventionen eingehalten werden. Sowohl Qualifizierung als auch Qualitätsmanagementsysteme seien dringend erforderlich. 75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten seien mangelhaft.

An den Familiengerichten werde Rechtsstaatlichkeit nur vorgetäuscht, kritisiert Zahlväter-Aktivist Reinhard Häring (57). In rund 90 Prozent der Trennungen werden die Kinder den Müttern zugesprochen, die Väter häufig dämonisiert. Für "entsorgte" Väter beginne nach dem Verlust des Kindes der soziale Abstieg bis hin zum Suizid aus Verzweiflung.

Krasser aktueller Fall für das Zusammenwirken von Jugendamt und Familiengerichten: Mike Werner (39) kämpft seit 2012 - derzeit in zweiter Instanz - um das alleinige Sorgerecht für seine elf und 14 Jahre alten Söhne.

Boomende "Trennungs-Industrie": Im Jahr 2013 gab es laut Statistischem Bundesamt 56.410 Verfahren um Umgangsstreitigkeiten an deutschen Gerichten (2003: 35.156). In Bayern stieg diese Zahl auf 7.516 im Jahr 2013 (2003: 4.893).

Quelle: Trennungsväter e. V. (ots)

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