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Vater des Amokläufers von Winnenden vor Gericht

Archivmeldung vom 16.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Edith Ochs / pixelio.de
Bild: Edith Ochs / pixelio.de

Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich ab Donnerstag vor Gericht verantworten. Sein 17-jähriger Sohn Tim K. erschoss am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst. Der 51-jährige Vater des Amokläufers muss sich vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart dem Vorwurf der "fahrlässigen unerlaubten Überlassung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an einen Nichtberechtigten" stellen. Bei einer Verurteilung droht Jörg K. ein Jahr Haft.

"Die Strafe für den Vater ist mir egal", sagte Gisela Mayer, die Mutter eines der Opfer, gegenüber dem Magazin "Stern". Ihr gehe es um Verantwortung, fügte sie hinzu. Im Prozess wird zu klären sein, inwiefern Jörg K. dafür zu bestrafen ist, dass er die spätere Tatwaffe nicht in seinem Waffentresor eingeschlossen, sondern in seinem Kleiderschrank verwahrt hatte. Der Vater hat seinen Fehler bereits weitgehend zugegeben. Es sind 27 Verhandlungstage angesetzt, über 20 Zeugen und mehrere Gutachter sind geladen. Außerdem sind über 40 Nebenkläger zugelassen, darunter auch die Angehörigen der Todesopfer.

"Es gibt eine Reihe von offenen Fragen. Zum Beispiel in welchem psychischen Zustand sich der Amokschütze in den Monaten davor befand und ob der Vater davon wusste", sagt Anwalt Jens Rabe, der fünf Opferfamilien vertritt, im Interview mit dem "Stern". Vor einigen Monaten hatte Hans Steffan, der Anwalt des Vaters, im Magazin "Focus" gesagt, für den Vater von Tim K. sei der Amoklauf nicht "erkennbar oder vorhersehbar" gewesen. Zudem habe sein Mandant "keinerlei konkrete Anhaltspunkte" dafür gehabt, dass sein Sohn die spätere Mordwaffe aus dem Kleiderschrank nehmen könnte. Dem Vater seien die Hintergründe zur Tat und die Motivation seines Sohnes noch immer nicht bekannt. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verfahren mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Der Generalstaatsanwalt wies jedoch eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Die 3. Jugendkammer entschied anders und beschränkte die Anklage auf den Verstoß gegen das Waffengesetz. Anlässlich des Prozessbeginns warf der Grünen-Bundesvorsitzende Cem Özdemir den anderen Parteien Tatenlosigkeit bei der versprochenen Verschärfung der Waffengesetze vor. "Auch nach Winnenden wurde trotz vieler Bekundungen aus allen Parteien das Notwendige nicht getan", sagte Özdemir der "Frankfurter Rundschau". "Überall werden Gesetze verschärft, nur in Deutschland bewegt sich zu wenig."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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