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Hunderttausende Bedürftige rufen Kinderzuschlag nicht ab

Archivmeldung vom 11.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Chef der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Karsten Bunk, gibt an, dass nur ein Teil der Leistungen abgerufen wird, die Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen eigentlich zustehen. "Viele Familien kennen den Kinderzuschlag gar nicht", sagte Bunk der "Welt". "Oder sie beantragen ihn nicht, weil ihnen das zu kompliziert ist. Ich schätze, dass wir mehreren hunderttausend Kindern zusätzlich helfen könnten."

Der Kinderzuschlag war im Jahr 2005 im Zuge der "Hartz IV"-Reform für Geringverdiener eingeführt worden. Heute beträgt er maximal 229 Euro monatlich pro Kind. Im vergangenen Jahr zahlte der Staat rund 1,3 Milliarden Euro an 300.000 bedürftige Familien, 730.000 Kindern kam die Unterstützung zugute. "Verschiedene Studien gehen davon aus, dass mindestens eine Million Kinder anspruchsberechtigt wären", sagte Bunk.

"Wenn man das grob überschlägt, würden wir also rund 300 Millionen Euro mehr an bedürftige Familien auszahlen." Grundlage für die Berechtigung sind Einkommen und Unterhaltskosten der Familie. Auch ein erhöhter Heizkostenbescheid könnte dazu führen, dass eine Familie in die Berechtigung für den Kinderzuschlag rutscht. Eine Familie mit drei Kindern mit einem Bruttoeinkommen von 4.800 Euro und einer Warmmiete von 990 Euro etwa wäre noch im vergangenen Sommer knapp nicht anspruchsberechtigt gewesen. Erhöht sich nun die Warmmiete im Winter durch die gestiegenen Heizkosten etwa auf 1.290 Euro, hätte die Familie ab sofort Anspruch auf den Kinderzuschlag, so der Behördenchef.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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