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Schwarzarbeit in der Gastronomie: Heidelberger Gastronom erhält Strafbefehl über 10 Monate Freiheitsstrafe

Archivmeldung vom 28.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt erlassen. Der 48-Jährige Gesellschafter erhielt eine 10-monatige Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre Bewährung mit einer Geldauflage von 7.000 Euro ausgesetzt wurde. Das Verfahren gegen seine beiden Mitgesellschafter wurde, wegen geringer Schuld eingestellt, wobei einer zudem mit einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro bedacht wurde.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Karlsruhe ergaben, dass die drei Beschuldigten über vier Jahre hinweg eine größere Anzahl von Angestellten in mehreren gastronomischen Betrieben in Heidelberg nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und in der Folge zu geringe Beiträge, u.a. zur Kranken-, Renten- und Sozialversicherung, entrichtet haben. Dadurch entstand ein strafrechtlicher Gesamtschaden von rund 70.000 Euro. Der Strafbefehl ist seit dem 09.03.2018 rechtskräftig.

Quelle: Generalzolldirektion (ots)

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