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Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung

Archivmeldung vom 15.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: M.E. / pixelio.de
Bild: M.E. / pixelio.de

In der Bundesrepublik sind seit der Wiedervereinigung mindestens 137 Menschen bei Angriffen von Neonazis und anderen rechten Gewalttätern ums Leben gekommen. Das ergeben gemeinsame Recherchen der ZEIT und ZEIT ONLINE, des Tagesspiegels sowie des Online-Portals Tagesspiegel.de. Die Zahl der Todesopfer rechter Gewalt ist demnach fast dreimal so hoch wie von Bundesinnenministerium und Polizei bislang gemeldet. Die Regierung spricht von lediglich 47 Toten. Für das Jahr 1994 und den Zeitraum von 2003 bis 2007 wird in Antworten auf Bundestagsanfragen kein einziges Todesopfer rechter Gewalt genannt. DIE ZEIT und Tagesspiegel kommen hingegen allein für diese Jahre auf insgesamt 21 Tote.

In den Statistiken der Polizei, die an die Bundesregierung weitergegeben und dann von ihr veröffentlicht werden, fehlen selbst spektakuläre Fälle rechtsextremistischer Gewaltkriminalität. So bleibt das Verbrechen des Neonazis Thomas A. ungenannt, der im Oktober 2003 in Overath (bei Köln) einen Rechtsanwalt, dessen Frau und die Tochter erschossen hatte. Das Landgericht Köln verurteilte A. im Dezember 2004 zu lebenslanger Haft. Die Richter bescheinigten dem Mörder, aufgrund seiner nationalsozialistischen Gesinnung habe er sich angemaßt, "unter Berufung auf die Fortgeltung des Führerbefehls und der Reichsgesetze ein historisches Zeichen setzen zu müssen". Die Kammer sprach von besonderer Schwere der Schuld und verfügte eine Sicherungsverwahrung, da zu befürchten sei, dass A. nach der Haft den bewaffneten Kampf wieder aufnehmen werde. Dennoch stufte die Polizei diesen Fall nicht als rechts motiviertes Tötungsverbrechen ein.

Bei einem anderen Tötungsverbrechen gibt die Justiz inzwischen zu, dass nach einem rechten Motiv nicht weiter gefragt wurde. Im April 2008 hatte in Memmingen (Bayern) ein Rechtsextremist seinen Nachbarn erstochen, weil der sich über laut abgespielte rechte Musik beschwert hatte. Das Landgericht Memmingen verurteilte den Täter im Dezember 2008 in einem Prozess, der nur einen Tag dauerte, wegen Totschlags zu acht Jahren und drei Monaten Haft. Ein rechtes Tatmotiv wurde nicht festgestellt. Der Vizepräsident des Gerichts gab jetzt zu, die Strafkammer habe es bei der "äußeren Sachaufklärung" belassen. Im Rückblick sei ein rechtsextremer Hintergrund der Tat wahrscheinlich. ZEIT und Tagesspiegel haben über mehrere Monate Urteile gesichtet, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Sicherheitsbehörden sowie Opferberatungsstellen befragt und mit Hinterbliebenen getöteter Menschen gesprochen. Dabei zeigte sich, dass in Teilen von Polizei und Justiz offenbar das ausführliche Erfassungssystem zur politisch motivierten Kriminalität (PMK), das die Innenminister im Jahr 2001 eingeführt hatten, kaum wahrgenommen wird. Im Bundesinnenministerium hieß es jedoch in einer ersten Reaktion auf die Recherchen von ZEIT und Tagesspiegel, das PMK-System sei deutschlandweit "angekommen". Es gebe allerdings in den Ländern bei der Erfassung rechter Kriminalität eine "systemimmanente Bewertungsbreite".

Quelle: Die Zeit

 

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