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GEW-NRW prüft Rechtslücke im Kopfnotengesetz

Archivmeldung vom 09.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Lehrergewerkschaft GEW prüft einen möglichen Formfehler im Kopfnoten-Gesetz. Ein solcher Fehler würde Klagen von Abiturienten gegen die Noten unter anderem für Arbeits- und Sozialverhalten möglich machen.

Das erklärte der ehemalige Landesschülersprecher Horst Wenzel (19) der in Dortmund erscheinenden Westfälischen Rundschau (Samstagausgabe). Er fordert, die Sozialbewertungen zu streichen, und empfiehlt allen Abiturienten, gegen die Kopfnoten zu klagen. Andreas Meyer-Lauber, Landesvorsitzender der GEW in Nordrhein-Westfalen, erklärt die mögliche Rechtslücke damit, dass es "keine Konferenz in der zweiten Hälfte der Jahrgangsstufe 13 gibt, die die Kopfnoten festlegen könnte". Doch eine Lehrerkonferenz sei Vorschrift, um Noten zu geben. Schulministerin Barbara Sommer (CDU) hatte gestern in Düsseldorf angekündigt, die Vergabe von Kopfnoten neu regeln zu wollen.

Quelle: Westfälische Rundschau

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