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Staatsanwaltschaft klagt Polizeibeamten aus Bochum nach Schüssen auf Rentner wegen Totschlags an

Archivmeldung vom 03.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bei Auftragsmorden gehen Gerichte zwar gegen die Mörder vor, selten aber gegen deren Auftraggeber (Symolbild)
Bei Auftragsmorden gehen Gerichte zwar gegen die Mörder vor, selten aber gegen deren Auftraggeber (Symolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zwei Jahre nachdem ein Rentner bei einem Polizeieinsatz in Bochum erschossen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Schützen erhoben. Wie ein Sprecher des Bochumer Landgerichts dem "Kölner Stadt-Anzeiger" bestätigte, muss sich der 37-jährige Polizeihauptkommissar wegen Totschlags verantworten.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt. Die Ankläger gingen von Notwehr aus, weil das spätere Opfer bei dem Einsatz am Abend des 16. Dezember 2018 eine Feuerzeug-Pistolenattrappe aus dem Hosenbund gezogen und damit auf den Beamten gezielt hatte. Daraufhin hatte der Hauptkommissar den Mann mit drei Schüssen getötet.

Der Anwalt der Angehörigen, Bastian Junghölter, ging dagegen vor und strengte beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren an. Nur selten haben solche Einsprüche Erfolg. Dieses Mal aber gab der 2. Strafsenat der Klage statt und wies die Strafverfolger an, den Schützen anzuklagen. Und zwar mit der Begründung, dass der dritte Schuss, der laut Obduktion zum Tode des Rentners führte, nicht mehr durch die Notwehrsituation gedeckt gewesen sei. Ein Sprecher der Polizei Bochum sagte auf Anfrage, dass dem Beamten "mit Bekanntwerden der Anklage das Weiterführen der Dienstgeschäfte untersagt wurde".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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