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Polizei soll bei Alkoholsündern im Straßenverkehr künftig auf Blutproben verzichten

Archivmeldung vom 22.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Blasröhrchen zur Atemalkoholkontrolle für den privaten Gebrauch
Blasröhrchen zur Atemalkoholkontrolle für den privaten Gebrauch

Foto: CostaPPPR
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Polizei soll bei Alkoholsündern im Straßenverkehr künftig grundsätzlich auf Blutproben verzichten. Darauf haben sich die Politiker von Union und SPD in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin geeinigt, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" in seiner Freitagausgabe berichtet.

Demnach kann künftig bei Verkehrskontrollen auch dann auf die bisher obligatorische Blutentnahme verzichtet werden, wenn der Atem-Alkoholtest einen Wert von mehr als 1,1 Promille ergeben hat. Die Messtechnik sei inzwischen so genau, dass die Blutprobe in Zukunft nur noch durchgeführt werde, wenn der Verkehrsteilnehmer darauf bestehe. Nach Schätzungen der Deutschen Polizeigewerkschaft werden durch die neue Regelung jährlich rund 50.000 Blutproben entfallen.

Die Arbeitsgruppe folgte damit einem Vorschlag des NRW-Innenministeriums. "Der Atem-Alkoholtest ist eine gute Alternative zur Blutentnahme bei Alkoholsündern", sagte NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). "Eine Blutprobe ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die sich heute vermeiden lässt. Eine Atemprobe dagegen kann jeder verkraften."

Bei dem Atemalkoholtest mit einem Analysegerät verkürzt sich auch die Wartezeit bei der Polizei und der Promillewert steht sofort fest. Auch die Kosten für Blutentnahme und -untersuchung, die der Betroffene bisher tragen muss, entfallen. Bei Werten unter 1,1 Promille ist die Atemalkohol-Analyse ohne richterliche Anordnung jetzt schon beweissicher möglich. Zeigt bei einer Verkehrskontrolle der Atem-Alkoholvortest einen Wert über 1,1 Promille, muss der Betroffene derzeit mit auf die Polizeiwache. Dort wird nach richterlicher Anordnung ein Arzt hinzugezogen, der Blut entnimmt. Das Ergebnis der Blutuntersuchung liegt erst nach einigen Tagen vor.

Der Entscheidung liegt auch eine Studie zugrunde, die zeige, "dass die Messung des Alkoholgehaltes durch die Analyse des Atems auch bei höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung", so Jäger. "Deshalb ist in Alkoholverdachtsfällen die Atemanalyse als das mildere Mittel zu wählen. Damit erübrigt sich dann auch das Erfordernis einer richterlichen Anordnung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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