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4 Jahre Haft und Geldtrafe für 29-jährige Bochumer Kosmetikerin wegen fehlender gesetzlicher Vorraussetzung

Archivmeldung vom 13.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Heute wurde im Landgericht Bochum das Urteil im ersten Prozess gegen eine 29-jährige Kosmetikerin und Influencerin gefällt, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung mit Hyaluronsäure in 36 Fällen der schweren Körperverletzung und des Betruges angeklagt war.

Das Gericht bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die Angeklagte habe ästhetische Behandlungen ohne erforderliche Qualifikationen durchgeführt und verurteilte die junge Frau heute zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie einer Geldstrafe von 36.000 Euro. Damit unterstreicht das Gericht die Forderung der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V. (DGBT), die Fillerbehandlung ausschließlich in die Hände von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit spezieller Fortbildung zu legen. Zudem plädiert die DGBT e.V. eine Verschreibungspflicht für Hyaluronsäurefiller einzuführen, um die Patientensicherheit zusätzlich zu steigern.

Im September erhob die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen die 29-jährige Kosmetikerin wegen des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, Betrug und Steuerhinterziehung. Die Geschädigten erlitten nach fehlerhaft durchgeführten Hyaluronsäure-Injektionen in Lippen und andere Gesichtsbereiche unter anderem Infektionen, Lähmungen und Gefäßverletzungen. Insgesamt ging die Staatsanwaltschaft von mindestens 36 Geschädigten in einem Tatzeitraum von Januar 2017 bis April 2019 und einem steuerlichen Schaden von über 780.000 Euro aus.

Das Urteil im zweiten Prozess gegen die 26-jährige Cousine, die ebenfalls ohne Erlaubnis als Heilpraktikerin tätig war, wird im Laufe des Monats erwartet. Angeklagt wurde sie in 34 Fällen wegen Betrug und schwerer Körperverletzung. Der steuerliche Schaden im Tatzeitraum zwischen Februar 2015 und April 2019 beträgt etwa 1,3 Millionen Euro.

Gesetzeslage eindeutig - aber nicht ausreichend

Nur approbierte Ärzte dürfen uneingeschränkt mit Fillern und Botulinum behandeln, Heilpraktiker eingeschränkt mit Fillern - dies sogar ohne eine entsprechende Zusatzausbildung. Allen anderen Berufsgruppen, auch Kosmetikerinnen, sind invasive Behandlungen mit Botulinum und Fillern untersagt. Botulinum ist in Deutschland verschreibungspflichtig, Filler sind es nicht, da sie als frei verkäufliches Medizinprodukt eingestuft sind. Aufgrund dieser juristischen Lücke ist es Nicht-Ärzten möglich, Filler rezeptfrei zu beziehen und illegal an Patienten anzuwenden. Vor diesem Hintergrund sieht die DGBT bei der Bewertung von Fillern als Medizinprodukt akuten Handlungsbedarf. "Um die Fillerbehandlung durch Nicht-Ärzte zu beenden, setzt sich die DGBT bei der Bundesregierung und den zuständigen Behörden nachdrücklich dafür ein, für Hyaluronsäure-Filler eine Verschreibungspflicht einzuführen. Entsprechende Anträge wurden bereits gestellt. Dieser Vorstoß wird übrigens durch alle führenden Fachgesellschaften in diesem Bereich unterstützt", erläutert Dr. med. Klaus Hoffmann, Beauftragter der DGBT für diesen Arbeitsbereich.

In der Realität sind Regelverstöße in ominösen Instituten bis hin zu Friseursalons an der Tagesordnung. Nach ersten Präzedenzfällen setzt die DGBT daher auf juristischer Ebene erfolgreich Unterlassungen und Abmahnungen gegen "schwarze Schafe" durch, die nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen, sondern auch das Wohl von Patienten massiv gefährden.

Quelle: DGBT e.V. (ots)

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