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Migrationsbeauftragte appelliert an Diskothekenbetreiber

Archivmeldung vom 28.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge von Niedersachsen
Flagge von Niedersachsen

Die niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, hat Diskothekenbetreiber dazu aufgerufen, ihr Personal zu größerer Sensibilität anzuhalten. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) reagierte die SPD-Politikerin damit auf ein Urteil des Amtsgerichtes Hannover. Danach muss der Betreiber einer Diskothek in der Landeshauptstadt 1000 Euro Schadenersatz zahlen, weil dort männliche Ausländer unerwünscht waren.

Schröder-Köpf begrüßte das Urteil und betonte: "In einem weltoffenen Land wie Niedersachsen mit seiner Vielfalt der Kulturen darf kein Mensch wegen seiner Herkunft von Veranstaltungen ausgeschlossen werden." Sie forderte zugleich, das Personal der Diskotheken müsse offener im Umgang mit Menschen verschiedener Kulturen werden. Hier muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz konsequent angewandt werden." Würden Menschen mit Migrationshintergrund von Diskotüren abgewiesen, müsse das entsprechend geahndet werden, forderte die Landesbeauftragte.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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