Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Rechtsstreit vor Landgericht München I: Muss die Internetseite www.schufa-anwalt.de vom Netz genommen werden?

Rechtsstreit vor Landgericht München I: Muss die Internetseite www.schufa-anwalt.de vom Netz genommen werden?

Archivmeldung vom 24.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Am morgigen Donnerstag geht das Landgericht München I der Frage nach, ob die Internetseite www.schufa-anwalt.de dauerhaft vom Netz genommen werden muss. Geklagt hat die Schufa Holding AG, Betreiber der Internetseite ist die Kanzlei des Bonner Rechtsanwalts Dr. Matthias Brauer.

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", kurz Schufa, möchte der bundesweit tätigen Bonner Verbraucherkanzlei, die Mandanten u.a. bei fehlerhaften Schufaeinträgen hilft, untersagen, den Domain "schufa-anwalt.de" und ein gleichlautendes Logo zu verwenden. Ferner verlangt sie ebenfalls, diverse kritische Äußerungen über das in Wiesbaden ansässige Unternehmen zu unterlassen, das nach eigenen Angaben über 1.002 Milliarden gespeicherte Datensätze zu 67,9 Millionen Bürgern und sechs Millionen Unternehmen in Deutschland verfügt und somit ein Quasi-Monopolist im Bereich der Datenauswertung deutscher Verbraucher ist.

Vorausgegangen war eine im März 2020 durch Betreiben der Schufa Holding AG erlassene einstweilige Verfügung gegen den Seitenbetreiber. Diesem wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis 250.000 Euro untersagt, weiterhin die o.g. Internetseite zu betreiben, das dazugehörige Logo zu verwenden und schufakritische Äußerungen zu wiederholen. Gegen die Entscheidung legte der Seitenbetreiber Widerspruch ein. Dieser wird morgen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung verhandelt.

"Wir sehen keinen markenrechtlichen Verstoß, weil keine Verwechselbarkeit besteht und auch kein Wettbewerbsverhältnis. Wir sehen es zudem nicht nur aus juristischen Gründen kritisch, wenn die Schufa offenbar versucht, eine Marktbereinigung zu betreiben und mehreren Anwaltskanzleien auf dem Rechtsweg die Werbung untersagt, in welcher diese zum 'SCHUFA-Recht' werben. Die Schufa möchte damit offensichtlich eine breite rechtliche Kontrolle ihrer Eintragungspraxis verhindern", kommentiert Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer das Vorgehen der Schufa.

Termin: Die Verhandlung findet statt am Donnerstag, 25. Juni, um 11.30 Uhr am Landgericht München I, Lenbachplatz 7, Sitzungssaal 103, erster Stock

Quelle: Dr. Brauer Rechtsanwälte (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte harzig in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige