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Erstmals Schmerzensgeldklage wegen Missbrauch gegen Erzbistum Köln

Archivmeldung vom 05.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wappen des Erzbistums Köln
Wappen des Erzbistums Köln

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Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Zuge des schon seit Jahren schwelenden Missbrauchsskandals gibt es jetzt erstmals eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln. Ein Kläger, der als Kind zehn Jahre lang von einem Priester missbraucht wurde, fordert 800.000 Euro, berichtet der WDR.

Der Vorwurf: Die Verantwortlichen hätten den Missbrauch verhindern können. Laut Klägerseite soll die Beweislage angeblich eindeutig sein. Der Täter habe die Taten vor seinem Tod zugegeben: schwerer Missbrauch in mindestens 320 Fällen.

Dass eine Klage möglich sei, obwohl der Täter verstorben und die Taten eigentlich verjährt sind, begründet der Anwalt des Klägers mit der sogenannten Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution - so steht es auch in der Klageschrift. Die wird am Freitag beim Landgericht Köln eingereicht. Das Erzbistum teilte mit, dass der Täter 40 Jahre nach den Taten bestraft worden sei und dass man 2021 per Aufruf nach weiteren Betroffenen gesucht habe, wie der WDR weiter berichtet. Der Ausgang dieses Rechtstreits könnte zum Präzedenzfall für weitere Betroffene von sexualisierter Gewalt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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