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BGH-Urteil: Eltern haften nicht für illegalen Internet-Musiktausch ihrer Kinder

Archivmeldung vom 15.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Neues Empfangsgebäude mit Eingangsschleuse, Karlsruhe
Neues Empfangsgebäude mit Eingangsschleuse, Karlsruhe

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Eltern müssen für einen illegalen Internet-Musiktausch ihres minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn der Nachwuchs zuvor ausreichend über ein Verbot belehrt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Im konkreten Fall ging es um einen 13-jährigen Jungen, der Musik über Tauschsoftware illegal im Internet verbreitet hatte. Vier Musikfirmen hatten daraufhin die Eltern wegen der Verletzung von Urheberrechten auf Schadenersatz verklagt, das Oberlandesgericht Köln verurteilte sich zu einer Zahlung von 3.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hob nun das Urteil wieder auf und wies die Klage der Musikkonzerne ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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